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EU Richtlinie! Stichtag 27.09.2026: Seit heute gelten neue Spielregeln 30 EmpCo-Praxisfälle, die Unternehmen kennen sollten
Kommt jetzt eine neue Abmahnwelle auf uns zu? Seit heute Mitternacht gibt es ein Wort, das auf keiner Unternehmenswebsite mehr unbedacht stehen sollte. Es lautet „nachhaltig". Und es ist nicht das einzige. Seit dem 27. September 2026 müssen alle EU-Staaten die Regeln der EmpCo-Richtlinie anwenden. Damit können Sätze, die jahrelang niemanden interessiert haben, plötzlich zum rechtlichen Problem werden: „Klimaneutraler Versand." „Für jeden Neukunden pflanzen wir einen Baum." „Hält ein Leben lang." „Nur Originalzubehör verwenden." Das Unterschätzte daran: Es trifft nicht nur Öko-Marken. Betroffen sind Autohäuser, Onlineshops, Elektronikhändler und Handwerksbetriebe mit Webshop, also jedes Unternehmen, das an Konsumenten verkauft und dabei über Umwelt, Haltbarkeit, Reparatur oder Software spricht. Nicht nur im Marketing, sondern auch im Verkaufsgespräch, im Kundenservice und im Creator-Video. Und das Risiko kommt nicht nur von Behörden. Auch Mitbewerber und Verbände können vorgehen. Im Artikel: → 30 konkrete Fälle, von „grün" bis „Patrone leer" → Droht eine Abmahnwelle – und was stimmt an den „4 % Umsatz" wirklich? → Warum die österreichische Schonfrist weniger schützt, als viele glauben → Vier Fragen, mit denen sich jede eigene Aussage in wenigen Minuten prüfen lässt Die gute Nachricht: Nachhaltigkeitsmarketing ist nicht verboten. Es muss nur präziser werden. Wer heute prüft, ändert Formulierungen. Wer wartet, ändert vielleicht Verpackungen.